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FrageAutokindersitz verboten - was ist denn nun richtig?

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Meine Tochter fast 6 Jahre alt, 20kg und 110cm gross sitzt bei fahrten im Mietauto oder bei Freunden immer auf dem Sitzerhöher also dieser Kindersitz ohne Rück und Seitenlehne.
Nun wurde uns gesagt (von nicht amtlichen Personen) dieser Autokindersitz sei verboten unter 8 Jahren und meine Tochter bräuchte einen mit Rück und Seitenlehne. Da ich selber kein Auto besitze dachte ich als der letzte Sitz zu klein war das ich mir so einen hole da wir nicht oft mit Autos unterwegs sind sei dies so auch praktisch und passe ja laut TCS vom Gewicht/Grössen/Alter her.

Was ist denn nun richtig? Vor allem für kleinere Autostrecken.
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4 Antworten

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Wir haben die aufblasbaren Kindersitze bubblebum. seat im Auto für Ferienkinder. Unsere Tochter hat auch die Sitzerhöher. Die Bubblebum seats für Flugzeuge, Mietauto zugelassen. Unsere Enkel haben nun die Sitze ausgetauscht. Die aufblasbaren seien viel besser und bequemer. Die Bubblebum sind ECE zugelassen. Für 3 -12 Jahre. Erhältlich sind sie in jedem Fachgeschäft. Es braucht nur einen 3punkt Sicherheitsgurt.
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Das neue Gesetz
Auto-Kindersitz bis 12 Jahre
Seit 1. April 2010 müssen Kinder unter 12 Jahren im Auto in einem speziellen Kindersitz sitzen, sofern sie kleiner sind als 1.50 Meter.

So hat es der Bundesrat kürzlich im Interesse der Verkehrssicherheit entschieden. Die Altersgrenze wurde von 7 auf 12 Jahre erhöht.
Je nach Gewicht muss das Kind in einer Babyschale, auf einem Kindersitz oder einem speziellen Sitzpolster sitzen. Die entsprechenden Vorrichtungen müssen die Sicherheitsstandards des Uno-Abkommens in der Version 03 erfüllen (UN-ECE, Nr. 44). Die Angabe dazu findet sich auf der Etikette des Kindersitzes. Die älteren Versionen 01 und 02 dürfen seit dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.
Bei Zuwiderhandlung riskiert man eine Busse von 60 Franken. Kinder, die grösser als 1.50 Meter oder älter als 12 Jahre sind, dürfen sich wie Erwachsene mit den normalen Gurten sichern.
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Das ein kindersitz verwendet werden muss ist mir klar aber reicht für ein 6 Jahre altes Kind der normale Sitzerhöher also meist so ein Böcklein mit 2 kleinen Lehnen dran oder muss es schon einer mit Rückenlehne und co sein?

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Der TCS meint auf seiner Homepage ja, er darf verwendet werden für Kinder zwischen 4/5 und 12 Jahren. Er bietet halt nicht den gleichen Schutz bei einem Seitenaufprall wie ein Sitz mit Lehne. Ansonsten einfach mal bei der Polizei anrufen und fragen.
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Steht doch alles auf den Sitzen drauf.
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www.bubblebum.ch dieser Sitz wird fuer Taxis, Reisen, Fussballjunioren, empfohlen.

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