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FrageEheschutzverfahren oder Scheidungsverfahren - jemand Erfahrung?

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Hallo zusammen,

Habe ne Frage. Hat hier jemand Erfahrungen mit Eheschutzbegehren / Eheschutzverfahren? Ein guter Bekannter von mir (getrennt lebend) sieht sich mit einem Eheschutzverfahren konfrontiert.
Die Beziehung/Ehe ist aber hoffnungslos zerrüttet, dass es vermutlich eh zur Scheidung kommt. Darum habe ich geraten, besser gleich ein Scheidungsverfahren einleiten um nicht unnötig Geld und Zeit zu verschwenden.

Gibt es vielleicht jemand die mit Eheschutzverfahren / Scheidungsverfahren zu tun hatten und davon berichten können? Ich jedenfalls sehe keine Vorteile bei einem Eheschutzverfahren, ausser wenn noch ein kleiner Funke Hoffnung besteht, dass die Ehe noch zu retten ist. Ansonsten lieber ein Ende mit Schrecken (Scheidung) als ein Schrecken ohne Ende.

Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrung? Dank
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Scheidung

4 Antworten

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Das Scheidungsverfahren heisst "Eheschutz". Dem muss sich jedes Paar stellen, das sich trennen will. Die Wortwahl ist bloss ein wenig unglücklich??
Das Paar wird vom Anwalt informiert werden und kann Fragen stellen.
Nein, das stimmt nicht. Wenn die Partner keine Regelung finden und /oder die Situation für einen Partner unzumutbar ist, kann das Eheschutzverfahren eingeleitet werden. Ich habe es damals per Anwalt eingeleitet, weil mein Ex trotz Trennung auch nach Monaten nicht bereit war, aus dem Haus auszuziehen und das Zusammenleben unerträglich für mich war. Im Eheschutzverfahren werden auch der Trennungsunterhalt und individuelle Vereinbarungen bis zur Scheidung festgelegt und sind verbindlich.
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Erst mal Danke für die Antworten. Hab mich bei www.ehescheidung.ch/trennung-auszug-ehegatte/eheschutz etwas eingelesen. Verstehe es so, dass das Eheschutzverfahren die Folgen des GETRENNNTLEBENS regelt-- und KANN auch als Übergang zur Scheidung führen (nicht zwingend). Nach einer 2-jährigen Frist des Getrenntlebens ist jeder Ehegatte berechtigt, die Klage auf Scheidung einzuleiten (bei gemeinsamem Scheidungswillen 2-jährige Trennungsfrist nicht notwendig).

Denke, dass die Scheidung auf gemeinsames Begehren der "kürzeste Weg" ist, eine zerrüttete Ehe würdig zu beenden. Das werde ich auch meinem Bekannten empfehlen.

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Ja hab gerade das dritte Eheschutzverfahren hinter mir. Als nächstes ist das Scheidungsverfahren - sprich Einigungsverhandlung dran. Dies im Zusammenhang mit der Scheidung.
Das Eheschutzverfahren bringst du wohl selber durch will heissen ohne Jurist. Bei der Scheidung bzw. einer allfälligen Einigunsverhandlung empfehle ich aber einen Juristen.
Im Eheschutzverfahren wird relativ rudimentär angehört/entschieden. Es ist aber sinnvoll, sich bereits vorausschauend Gedanken für die Scheidung zu machen.
Wen beide einverstanden sind, muss die 2-jährige Trennungsfrist nicht eingehalten werden. Bedingung beide müssen einer Scheidung zustimmern.

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