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FrageBekomme ich Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe? Was tun?

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Ich habe mal eine Frage an euch...

Bin Tagesmutter und arbeite MO-FR d.h habe sicher immer 1 Kind da, 3 andere kommen an anderen Tagen. Da ich alleinerziehend bin und mir mein Ex nun plötzlich weniger Unterhalt bezahlen will, ev auch bald muss da er einen schlechter bezahlten Job angenommen hat, mache ich mir Gedanken was tun..

Die Tageskinder kann/will ich eigentlich nicht einfach wieder aufgeben, nur weil das Geld so nicht mehr reichen würde. (hätte ca 3000.- ) davon muss alles bezahlt werden...

Was tun? Bekomme ich ev irgendwo Ergänzungsleistungen o.ä? Arbeite ja Mo bis Fr und das über 10h am Tag...

Meine Tochter ist 4 und kommt in den KIGA im Sommer.
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Ergänzungsleistungen Sozialhilfe

9 Antworten

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Geh auf das Sozialamt und schildere deine Situation, sie werden dir weiter helfen wenn du unter dem Existenzmimimum lebst.
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Ergänzungsleistungen bekommst du nur, wenn du eine iv-rente beziehst. Wie Leila schon sagte, musst du auf das sozialamt gehen. Dein ex kann übrigens nicht einfach den unterhalt kürzen, nur weil er weniger verdient. Dazu muss die Scheidungskonvention im Einverständnis mit den Behörden abgeändert werden.
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Danke dir luusmeitli.

Ja eigendlich weiss ich das er dies nicht kann. Trotzdem bin ich immer wieder verunsichert gerade weil wir erst getrennt sind und die scheidung eingereicht haben. Neue forderungen kamen erst nacher. Aber was tun wenn ihm der Richter dann recht gibg und unsere Konventionsvereinbahrung geändert wird?

Dann muss ich wohl aufs soz, aber wenn ich dann mal wieder mehr verdiene muss ich es zurück zahlen ist ja dann auch schwierig.
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Informieren dich auf der Gemeindeverwaltung für Bevorschussung der Alimenten
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Danke euch für die Antworten.

Darf das Gericht auch sagen ich soll einer Tätigkeit nachgehen bei der ich mehr verdiene?
Ich arbeite Mo-Fr und habe etwa einen Lohn welchen ich in meinem alten Job bei 50% Arbeit bekommen habe. Meine Tochter ist 4, mehr als 50% MUSS ich ja noch nicht arbeiten oder?
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Generell gilt: Bis das jüngste Kind das 10. Lebensjahr erreicht hat, ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, ab dem 10. bis 16. Lebensjahr kann eine Erwerbstätigkeit von 50% und ab dem 16. Lebensjahr 100% zugemutet werden. Anders ist die Sachlage jedoch, wenn die Frau vor der Trennung/Scheidung erwerbstätig war, dann ist davon auszugehen, dass sie auch weiterhin im selben Umfang arbeiten kann.

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Das ist aber nicht überall so. Bei meiner Trennung war die Jüngste 6 Jahre alt und kam gerade in die erste Klasse. Die anderen Kinder waren 8 und 10 Jahre. Ich hatte vorher offiziell nicht gearbeitet, nur ein kleines Sackgeld verdient nebenbei. Lehrabschluss hatte ich auch keinen, hab mit 18 Jahren geheiratet. In meiner Scheidungskonvention welche schon vor der Scheidung von der Richterin abgesegnet wurde stand, dass ich mindestens 50% arbeiten muss, sobald das Jüngste Kind in die Schule kommt und wenn die Jüngste 12 Jahre alt ist 80%, ab 16 Jahren 100%.
Hab über ein Jahr eine Stelle gesucht und habe mich wirklich auf alle Stellen beworben die irgendwie in Frage kamen.
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Sobald aber Frau auf Sozialamt muss darf das Arbeiten bis 100% verlangt werden. Laut Kt.SG/TG/BL/BS bei den anderen Kantonen müsste man noch nachfragen.
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Zu deiner Frage: Nein, kann das Gericht nicht verlangen.
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Ok danke. Ja ich arbeite je eigendlich 100% halt (noch) zu einem geringen Lohn.
Habe immer gearbeitet ja jedoch immer nur 40-50%

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Ist ja auch logisch oder? Eigentlich versteht es sich von selbst, dass jeder so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen stehen sollte.
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Leider darf das Sozialamt auch einen Berufswechsel verlangen. Man muss ja alles machen um wieder vom Amt weg zu kommen dies beinhaltet auch eine Umschulung, Kurse belegen etc. Hauptsache sie (das Sozialamt) haben einen Klient weniger der Geld von ihnen will.
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Frag auf deiner Gemeinde. Dann weißt du nachher genau Bescheid.

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Du hast ja auch gar nicht wegen Sozialamt gefragt, sondern wegen Ergänzungsleistungen...
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Sorry wollte es eigendlich einen post weiter oben anfügen. Ja das stimmt ist wohl verschieden. Aber meine Frage wurde eigendlich schon beantwortet danke. Soz ist keine lösung für mich und den rest werde ich an der scheidung dann sehen wie es aussieht.
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Du kannst diese Frage trotzdem auf deiner Gemeinde stellen. Was nützt es dir, wenn du weisst, wie es in diesem und jenem Kanton und Gemeinde gehandhabt wird?
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Danke. Beim soz amt bin ich ja nicht und möchte ich auch nicht hin.

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