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FrageSelbstständige Tagesmutter, wo muss ich mich "Melden"?

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Guten Tag.

Ich habe vor eine Tagesmutter zu werden. Ich bin eine ausgebildete Fachfrau (Betreuung Kind) und habe den Nothelferkurs für Kinder und Babys absolviert (welchen man benötigt um Tagesmutter zu werden).

Ich habe ein Hygienekonzept, ein Pädagogisches Konzept, Anmeldeformulare, Betreuungsvereinbarungen (Verträge) und und und.. :)

Jetzt meine Frage:
WO muss ich mich melden?

Ich möchte Nicht bei einem Tagesmutterverein beitreten (Alles Bürokratische werde ich selber machen müssen, dass ist mir klar...)

Ich habe schon mit dem Jugendamt telefoniert, welches mich weitergeleitet hat zum Kantonalen Jugendamt, welches mich wieder weitergeleitet hat zur KESB....

Niemand hat irgendiwe richtige informationen. Jetzt SUCHE ich eine SELBSTSTÄNDIGE TAGESMUTTER, mit welcher ich mich gerne ausstauschen würde! Wie hast du das gemacht?

Ich freue mich sehr über jede Hilfreiche Antowort. :)
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Kinderbetreuung Tagesmutter

5 Antworten

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Du musst Dich bei der AHV melden wegen Deinen Beiträgen. Und hernach musst Du Dein Einkommen bei der Steuer angeben.

Du musst kein Gewerbe oder sowas anmelden, Du betreust ja nicht als Krippe Kindern sondern in Deinem Haushalt. Da musst Du Dich schlau machen wie viele Kindern incl. den eigenen Du betreuen darfst.
Bei mir waren es 5 incl. meinen Kindern.

Deine Haftpflichtversicherung muss auch angepasst werden. Je nach Anbieter steigt da der Betrag, aber es ist nicht allzu viel finanzieller Mehraufwand der auf Dich zukommt.
Ich hab damals auch die Versicherungssumme bei Personenschäden rauf gesetzt.

Viel Spass mit Deinen Tageskindern !
Lilli
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Hier hat es eine Stelle wo man sich als Tagesmutter (auch Privat) anmelden muss. Hab die Unterlagen gerade vor mir.

Da steht: "Wer Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt in seinem Haushalt betreut, muss die zuständige Behörde des Kantones melden. Hier ist es die DJS (Departement für Justiz und Sicherheit) bzw. Die PHA (Pflegekinder und Heimaufsicht davon in Kenntnis setzen."

Eidg. Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege oder zur Adoption, vom 19.10.1977.

4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Im 2012 war hier wo ich wohne der Übertritt zur KESB.
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Prima, das hätte mir als Neuzuzügler die Schulbehörde ja sagen können.
Flächendeckend gibt es die KESB noch gar nicht sooo lange, ich hab nicht raus gefunden wie lange es die hier schon gibt. Ich muss mich aber nicht mehr "nachmelden" weil ich kein Tageskind mehr habe.
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Ich hab mich bei der KESB erkundigt und die haben mir diese Unterlagen zugesendet wo ich mich anmelden muss etc.
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Ich hab vor 8 Jahren - also deutlich nach 1977! - bei der AHV nachgefragt, bei der Mütterberatung, beim "Schulamt" ob und wo ich mich speziell anmelden muss.
mir wurde gesagt ich müsse nur eine AHV-Nummer haben und meine quartalsweise Vorabzahlung leisten.

Von wo hast Du die Unterlagen ?
Oder hast Du einen Link ?

Lieben Dank
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Ich habe eben beim Jugendamt, auch beim Kantonalen, bei der KESB bei uns in der Gemeinde und vielen weiteren Orten telefoniert, und niemand wollte/konnte/war für das zuständig..
Und ich will nicht's starten ohne ein OK, schwarz auf weiss....
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Ich muss noch etwas dazu sagen. Ich möchte dies mit einer Arbeitskollegin aufbauen. Das heisst;
Wir wollen eine Wohnung in einer Gewerbezone in einem Dorf mieten, und wollen je 5 Kinder betreuen. Also wären wir zusammen in der Wohnung..

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Ja das haben wir..
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Hast du die wo ich angegeben hab mal angerufen? Weil die sind hier zuständig für Privat sowie über den Verein.
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