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FrageRAV Einsprache gegen Einstelltage - hat jemand ähnliches erlebt?

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Hallo.
Ich habe mich Dezember 2014 arbeitslos gemeldet und am 30.12.14 Unterlagen (Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen) für das RAV und Andere für ALK persönlich am Schalter abgegeben, meine Frau sass im Auto.
Antwort vom Amt, es seien keine Unterlagen eingegangen.
Ich konnte einen Teil der Bewerbungen dank Computer nachweisen, aber nicht Alle. So wurden mir 8 Einstelltage auferlegt. 3 Berbungen pro Monat wären auch zu wenig! Ich war in Arbeit, temporär, seit Januar 14.
Ich habe gegen den Entscheid Einspruch eingelegt, denn Sorgfaltspflicht gilt wohl nicht für das Amt. Hat jemand ähnliches erlebt, brauche ich unbedingt einen Anwalt für die Beschwerde beim Verwaltungsgericht?
Danke für Infos und Hinweise.
Andu
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5 Antworten

Meines Wissen muss man pro Monat mind.15 Bewerbungen schreiben. Egal ob ich 20 oder 50% schon Arbeite. Wenn man beim RAV ist muss man die Dinge erfüllen die verlangt werden.
Ich habe es damals abgegeben und eine Unterschrift verlangt das dies genau nicht passiert!

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Die Anzahl Bewerbungen die man vorweisen muss ist kantonal geregelt und können von der Zahl her unterschiedlich sein.
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Es ist verschieden. Mein Mann muss 8 Bewerbungen schreiben.
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Schau immer das der Empfänger am Schalter das Couvert mit dem Datum stempelt.
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es gibt prakisch in jeder Gemeinde eine unentgeltliche Rechtsauskunft, welche 1 x im Monat die Leute beraet.

1 Kommentar

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Frag ich morgen gleich nach, Danke für die Info. A.
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Ich habe das gleiche erlebt und hatte keine Chance. Mir wurden die Tage gekürzt. Das RAV ist leider am viel längerem Hebel.
Tut mir leid. Die kennen wirklich keine Gnade und sind knallhart.
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Hallo bin seit januar 1.1.2019 arbeitslos, habe jetzt am 8.3.2019 angefangen temporär zu arbeiten im malerspritzwerk es ist ein freitag man hat mich gebeten zu kommen habe donnerstag mich im büro vorgestellt, nun wollte man am freitag das ich heizkörper spritzte habe gefragt wo die absauganlage ist wegen dem lösungsmitteln da stellt man die heizkörper hin , da sagte mir junior chef sie haben keine absauganlage, ich aber, das ist verboten explosions gefahr , umwelt und so , ja ich soll das fenster aufmachen, man konnte nach nur einem heizkörper in diesem kleinem raum nicht mehr drin bleiben wegen dem gestank habe aber den ganzen freitag gearbeitet , jetzt tue ich mir das montag nicht mehr an. da ich jetzt kündige und mir bleibt nichts anderes übrig als krank zu machen weil sonst ich 2 tage kündigung einhallten muss und 2 tage weiter spritzen muss da 55 heizkörper zu machen sind, kriege ich einstelltage von meiner arbeitslosenkasse wegen selber kündigen mache ja krank und kündige auch gleich in der ersten woche, wollte ja arbeiten aber meine gesundheit ist das wichtigste.

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klat, wäre da etwas zurückhaltender.....
Ja ich weiss, es gibt sie auch, die faulen Leute und Schmarotzer die das Schweizer Sozialsystem als "Hängematte" missverstehen.... :-(
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einfach nur zu faul um zu Arbeiten!! Und wir kommen für solche wie Dich auf!!!

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