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TippAlimente anpassen nach Scheidung? Habe ich Chancen?

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Ich bin seit 5 Jahren geschieden, wir haben 1 Tochter zusammen 8j.

Damals hatte mein ex Mann nur einen Aushilfsjob und von dem wurden die Alimente berechnet fürs Kind. Ich selber bekomme nur 300.- für die berufliche Vorsorge.

Bei ihm ging man damals von ca 4500.- Einkommen aus, ich hatte nur 2500.- und er muss mir seither 1000.- Alimente bezahlen. Aber sein Einkommen hat sich seither fast verdoppelt, mich durch meine Selbständigkeit zwar auch verbessert aber ich komme inkl Alimente usw nur auf ca 4500.-/mt was reicht, klar aber ihm bleibt ja sogar nach Abzug Alimente noch mehr zum leben und er ist alleine mit seiner Freundin...

Nun wurde bei meiner Tochter ADS festgestellt, was bedeutet das sie ab Sommer in eine Privatschule gehen wird (da dies die einzige Möglichkeit schulisch für sie ist, sieht auch die schule so, wird wohl ein teil davon von der Stadt/Gemeinde bezahlt) ABER ich habe so viele ausgaben im Moment, Therapien die nicht 100% von der kk übernommen werden, dann Schulgeld anteil usw usw da komme ich mit meinem Geld nicht hin und ich bin ein sehr sparsamer mensch.

daher meine Frage, ist es rechtens nach der Scheidung in so einem Fall nochmals die Alimente anzuschauen?

Mein ex gibt mir weder Auskunft über einkommen, sagt nur er könne nichts an eine schule bezahlen, hat aber 2 Autos, 3 Hunde usw und eben einen viel besseren job als damals...

habe ich überhaupt Chancen durch zu kommen? oder sollten mir 4500.- reichen für das alles? ah ja gemeinsames Sorgerecht, sie ist ca alle 2 Wochenenden bei ihm sonst schaut er nicht auf sie...
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Alimente Scheidung

3 Antworten

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Hallo Monika
Versuche es. Ich kenne euren Alimentenvertrag nicht. Aber lass dich bei einer Fachstelle z.B. Alimenteninkasso Stelle (bitte prüfen ob seriös) oder noch besser bei deinem Rechtsanwalt beraten.
Vielleicht weisst du schon mehr, wenn du euren Vertrag ganz genau durchliest.
Eine Überprüfung der Alimente kann von beiden Parteien (nach meinem Wissen) beantragt werden und wenn die Kinder volljährig sind, müssen sie diese beantragen.

Und wenn du Glück hast, steht bereits im Vertrag, den ihr habt, dass er sich an den Krankheitskosten, Schulgeld etc. beteiligen muss.

Verlieren kannst du ja wohl nichts (ausser die Kosten für den Rechtsanwalt)

1 Kommentar

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Ja genau, würde da auf keinen Fall locker lassen. Denn es gibt die Möglichkeit einer Neubeurteilung, insbesondere dann, wenn sich die Einkommens-/Vermögensverhältnisse signifikant geändert haben! Viel Glück!
z.B. Adresse für den Aargau: www.rechtsberatung-ag.ch
"Die Frauenzentrale führt in Aarau, Brugg, Lenzburg, Wohlen, Zofingen und Rheinfelden unentgeltliche Rechtsberatungen durch. Auskunft erteilen Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Frauenzentrale sind."
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Hallo Monika

Betreffend Schule haben wir die genau gleiche Situation gehabt. Dazu möchte ich Dir sagen, wenn es für die Schule nicht möglich ist den Bedürfnissen Deines Kindes gerecht zu werden, dann muss die Schulgemeinde eine geeignete Schule vollumfänglich (Außer Mittagessen) bezahlen. Denn Sie sind verpflichtet Dein Kind zu beschulen. Von wo kommt Ihr ?

Bei meinem Sohn ADHS war die Beschulung bei uns in der Regelklasse nicht mehr möglich, nicht zuletzt wegen dem Umfeld (Mehrere Kinder in der Klasse mit besonderen Bedürfnissen). Dann Übertritt in Privatschule.
Bin auch alleinerziehend, ich denke schon das Euch wenn der Lohn Deines Exmannes so viel mehr ist, das Du eine Anpassung verlangen darfst, auch für das Wohl Eures Kindes. Wenn er das nicht versteht, dann halt über einen Anwalt.
Wünsch Euch Viel Erfolg
Leona

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