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FrageAlimente kürzen? Vater meines Kind kann die Alimente nicht bezahlen

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Der Vater meines Kindes sagte mir vor kurzen er könne die Alimente nicht mehr bezahlen 585fr pro Monat. Er habe viel hohe Rechnungen und kann darum kaum noch die Alimente bezahlen. Ist dies Rechtens?

Ich meine 585fr sind wenig für fast 3,8 Lohn im monat, kenne andere väter die 3,5 ausbezahlt haben und zahlen 800fr Alimente und zus. 250 Kinderzulagen.

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Alimente Unterhaltszahlungen

4 Antworten

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Nein, er darf nicht einfach die Alimente kürzen. Er müsste eine Abänderungsklage einreichen und belegen, warum er weniger oder nicht bezahlen kann. Und solange kannst Du die Alimente mittels Betreibung abholen. Soviel ich weiss kann man sich beim Jugendamt auf der Gemeinde melden und die übernehmen das. Es gibt Regionen da übernimmt die KESB (Kindes und Erwachsenenschutzbehörde) diese Aufgabe.

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ACHTUNG Boys lest diesen Text. Kluge Boys sind unterbunden. In der Schweiz erlaubt ab 18 Jahren. Solltet Ihr einen Kinderwunsch haben könnte Ihr VOR der Steri Sperma einfrieren lassen. Z.b. in Bern. Vasektomie ist zu 100% sichere Verhütung. Meine Steri in Baden-Würthenberg Kosten 470 EURO. Alimente über 18 Jahre gerechnet ca. 100'000 Sfr.

3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Haare, das beruhigt mich - ich dachte schon ich werde aufs Alter intolerant :-), aber momentan fliegen hier viele sterilisierte Vögel durchs Forum.
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Aurora, ich bin der gleichen Meinung und auch sperma kann nicht 20 Jahre eingefroren werden. Laut unserem Arzt max.10 Jahre wobei die Qualität sehr darunter leidet und meist keine Kinder daraus enstehen können.
Auch meist wird es nach Fehlschlägen sehr bereut ob bei Frau oder beim Mann.
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Kluge Boys verlassen sich bei der Verhütung nicht nur auf die Frau und übernehmen gemeinsam Verantwortung bei allem, was dieses Thema beinhaltet.
Deinen Vorschlag mit der Vasektomie und dem Sperma einfrieren finde ich schon ein bisschen schräg ..... aber vielleicht bin auch ich komisch....
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Die Kinderzulage steht darüber hinaus ebenfalls dir zu, das Kind lebt ja bei dir. Falls er sie bezieht muss er diese zwingend an dich weiter geben. Falls er dies nicht getan hat, melde dich bei der Gemeinde. Wenn du arbeitest, kannst du die Kinderzulage auch über deinen Arbeitgeber beziehen.

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Geh am besten aufs Sozamt, um Dich beraten zu lassen.
Grüessli Fred

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