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FrageUnbezahlte Anwesenheitspflicht bei gesellschaftlichem Anlass?

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sali zämä

ich hab schon geguugelt, doch nichts gefunden zu meiner frage bzgl arbeitsrecht.

-> darf mich mein arbeitgeber verpflichten, an einem gesellschaftlichen anlass, der rein gar nichts mit dem geschäft zu tun hat, teilzunehmen?
im spezifischen fall soll die gesamte belegschaft einer autogarage am freitag abend ab 19.30 (ankündigung kurzfristige 10 tage im voraus) zu einem zirkusbesuch gehen. wir dürften partner und kinder mitbringen, der eintritt ist gratis, doch es wird keine zeit vergütet.
ich habe an besagtem freitag andere pläne und sowieso interessiert mich zirkus überhaupt nicht.

aus dem bauch heraus sagt wohl jeder " gaht's no!", doch kann das jemand mit einem konkreten artikel oder verordung belegen?
und: gibt es einen unterschied zwischen lehrlingen und ausgelernten?

vielen dank!
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Arbeitsrecht Rechtliches

6 Antworten

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Artikel aus dem Gesetzesbuch habe ich nicht. Aber ich sags mal so bei mir egal in welcher Berufsbranche ich schon war, d...
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Macht halt keine gute "Falle" wenn man nicht mitgeht, aber das war ja nicht die Frage.
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Das liest sich doch erst mal ganz nett: Dein Arbeitgeber läd alle Mitarbeiter samt Familie in den Zirkus ein ! Er nimmt ...
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Das ist ein ganz normaler Betriebsausflug welchen es so in fast allen grösseren Buden mal gibt. Und die mehrheit wird ni...
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Also, ein gesellschaftlicher Anlass ist freiwillig und wenn Du etwas anderes vorhast, dann bist du nicht verpflichtet zu...
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Ja genau, geht es eigentlich noch! Hast du schon mal was von Teambildungsanlässen oder ganz einfach Anlässe als Dankesch...

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