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FrageArbeitsrecht Schweiz - Überstunden/Nachtarbeit/Sonn- & Feiertage

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Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen (AG)
Dieser entsendet mich ausschließlich nach China zur Montage. Metallbau
In meinem Arbeitsvertrag ist kein Stundenlohn vereinbart worden.
Ich habe einen Tagessatz von 220sfr. In diesem ist auch das Feriengeld und 13. Monatsgehalt schon mit drin.
Ich komme aus Deutschland und kenne mich mit dem Arbeitsgesetzt der Schweiz überhaupt nicht aus.
Wie gesagt arbeite ich auf Montage im Metallbau Tunnelbau in China.
Ich arbeite hier meist für 8-10 Wochen durchgehend jeden Tag. Samstag Sonntag Feiertag jeden Tag mindestens 11 Stunden am Tag, dies meistens in der Nacht.
Nach diesem 8-10 Wochen darf ich nachhause Fliegen für ca. 2 Wochen. In dieser Zeit bekomme ich absolut kein Lohn..
In meinen Arbeitsvertrag steht das ich 40 Stunden die Woche und 174 Stunden im Monat arbeiten muss. Ich arbeite aber mindestens 340 Stunden und mehr.
Für Überstunden bekomme ich kein Geld alles was er mir zahlt ist die besagte Tagespauschale 220sfr.
Ist das alles so richtig?
Kein bezahlter Urlaub?
Keine Überstunden?
Keine % bei Nacht, Sonn & Feiertage?
Kann mein Arbeitgeber dieses alles mit der Pauschale abdecken?
In meinen Arbeitsvertrag steht bezgl. Überstunden usw. kein Wort.
Ich arbeite hier nun schon seit 6 Monaten.
Kann man sowas Rückwirkend geltend machen?
Und habe ich nicht einen Anspruch auf Mindestlohn? (Metallbau)
Sorry ganz schön viele Fragen:
Ich weiß nur nicht mehr was ich machen soll, und von China Information einzuholen ist fast unmöglich.
Hoffe hier kann mir jemand helfen :(
LG

Arbeitsrecht Schweiz Tageslohn (Überstunden/Nachtarbeit/Sonn & Feiertage)

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8 Antworten

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Hände weg! Nur zum Vergleich: in der Krankenpflege hatte ich 480.- pro Nacht (9h). Inkl. alles.
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Du arbeitest ja viel mehr... wurde dir die Überzeit angeordnet? Hast du Belege, dass du so viel mehr gearbeitet hast?

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Grundsätzlich gibts keinen Mindestlohn in der CH (ausser bei GAV und evtl. Normalarbeitsverträgen, aber nicht bei Einzelarbeitsverträgen). Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Überstunden nicht auszahlen...sondern dir im gleichen Umfang Freizeit gewähren, also du kannst diese Zeit kompensieren (natürlich ist diese Zeit dann bezahlt).
Hier handelt es sich aber nicht nur um Überstunden, sondern zusätzlich auch wie erwähnt um ÜberZEIT. Wenn du also 77 Std. pro Woche arbeitest, vertraglich aber nur 40 Std. abgemacht sind (Differenz 37 Std.), dann liegst du mit diesen 77 Std. weit über dem gesetzlichen Maximum von nehmen wir mal 50 Std. pro Woche (je nach dem 45 bis 54 Std.). Das heisst, du hast 27 Std. Überzeit plus 10 Überstunden. Diese Überzeit von 27 Std. muss er dir entgelten. Dann kommt noch hinzu, dass der AG mind. ein freier Tag in der Woche zur Verfügung stellen muss (gibt aber bewilligungspflichtige Ausnahmen). Dann kommt noch Nacht- und Sonntagsarbeit dazu.... Rede darüber unbedingt mit deinem Vorgesetzten kläre es mit dem Personal! Du hast dies schon 6 Mt. hingenommen... das würde dich auch bei einem allfälligen Gerichtsverfahren in Erklärungsnot bringen. Also unbedingt handeln. Du kannst auch rückwirkend Forderungen stellen, falls diese rechtmässig sind... Da ich also weder deinen AV kenne noch Lohnabrechnung noch Firma und Firmensitz (Kanton), solltest du dich z.B. bei der Gewerkschaft Unia oder beim Beobachter melden (bedingt bei beiden evtl. eine Mitgliedschaft). Vor allem als DE in der CH angestellt, da gibts evtl. rechtliche Sonderbestimmungen, die mir nicht bekannt sind.
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ja die Überstunden würden angeordnet, mein Chef ist immer darüber Informiert. Alles Stunden sind notiert.
Kann ich das Geld nachwirkend geltend machen ?
Weiß echt nicht was ich machen soll :(
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Melde dich doch bei der unentgeltlichen Rechtsberatung - bei uns in Zürich wäre das hier www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/unentgeltliche-rechtsauskunft.html
Ich kann mir vorstellen, dass es in anderen Kantonen ähnliche Beratungsstellen gibt.

Liebe Grüsse,
ZüriMami

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es gibt auch im Aargau eine unentgeltliche Rechtsberatung. Kassensturz hilft immer. Dem Arbeitgeber sagen dass du dich dort melden wirst. Beim Beobachter muss man Abonnent sein dann hat man auch einen Rechtsschutz versichert. Schweizer Beobachter Zürich.
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Hatte gerade dieses Jahr mit meinem Arbeitgeber Probleme. Die UNIA half mir enorm weiter. Und ich war zuvor nicht einmal Mitglied da ich dachte das ich deren Unterstüzung eh nie benötigen würde. So kann man sich täuschen! Also meine Empfehlung: UNIA :-)

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Vielen Dank an alle antworten.
Die Situation ist total natürlich unbefriedigend.
Er Macht es sich extrem einfach.
Tageslohn und das wars, Damit deckt er alles ab.
Das ich das solange hingenommen habe, liegt zu einem das ich mich absolut nicht auskenne in CH.
Und zum anderen das ich bisher angenommen habe er wird mir die Zeit gutschreiben.
Aber das war sehr naiv von mir.
Wie kann ich in erfahrung bringen ob mein Vertrag mit ihm der GAV unterliegt?
Sorry komme mir echt hilfslos vor mit so vielen ungeklärtheiten wo ich mich nicht auskenne :(
Werde mir bei der UNIA auch beraten lassen .

Danke >Danke
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wie erkenne ich ob ich einen GAV oder ein NAV habe?

1 Kommentar

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NAV hast du nicht. Der GAV hätte dir zusammen mit deinem AV übergeben werden müssen.
Ist die Firma in der Branche Metallbau tätig? Dann besteht sehr wahrscheinlich ein GAV bzw. sogar ein allgemeinverbindlicher GAV.
Weiter habe ich gesehen, dass üblicherweise gemäss GAV Metallbau erst Ende Jahr eine Jahreabrechnung erstellt wird, wo Überstunden etc ausgewiesen werden... frag doch mal dezent beim Arbeitgeber nach...
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ja ist Metallbau eine Schlosserei AG
Ich habe schon mehrfach dies alles Angesprochen er veweißt immer wieder auf die Tagespauschale.
Macht das ein Unterschied das ich in China arbeite?
Mein AV ist ja ein Schweizer Vertrag

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Es KANN einen Unterschied machen, dass du in China arbeitest. Ich kenne ein paar, die hatten die gleichen Bedingungen während ihrem Auslandeinsatz wie in der CH. Aber das kommt wohl auf den AG an.. da Du dich auf einem anderen (nicht CH) Boden befindest, kann auch das ausl. Gesetz mit einwirken. Wenn du dort ein Delikt begehst, dann wirst du auch nicht nach DE oder CH Recht verurteilt, sonder nach chinesischem. Das ist das Territorialitätsprinzip. Es gibt dann noch so Abkommen zwischen Ländern wie z.B. wenns um Steuern geht.. ABER, bei solchen Banalitäten wie Überzeit und andere Ansprüchen aus dem AV wird das ja wohl nach unserem ArG geregelt sein.. wenns nicht im AV geregelt ist. Aber z.B. hättest du kein Anrecht auf den arbeitsfreien 1. August, da du in China arbeitest. Es gibt also schon Besonderheiten, wenn man im Ausland arbeitet... maile oder rufe am besten diese Person bei der Unia an, die sollten Erfahrung haben.
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Aber Überzeit ist eben nicht in der Tagespauschale inbegriffen... statt auf Überstunden sollte dein Chef auf Überzeit angesprochen werden.
Das ist schon merkwürdig... solche Inhalte sollten normalerweise bei Vertragsabschluss klar sein bzw. geregelt werden. Gerade bei Auslandeinsätzen. In der Branche Schlosserei, Metallbau existiert ein L-GAV. Jedoch kann es sein, dass Dein AG nicht in dessen Geltungsbereich kommt...vielleicht hilf dieser Link weiter: http://www.gav-service.ch/Contract.aspx?stellaNumber=320001&versionName=6
Bei Auskunft ist u.a. eine Frau bei der Unia mit E-Mail und Telefonnummer vermerkt. Ich nehme an, die kann dir sicher weiterhelfen.

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