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FrageExistenzminimum Schweiz für eine Familie, 2 Erwachsene und 1 Kind

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Guten Tag, mich nimmt es wunder wie hoch das Existenzminimum in der Schweiz ist für eine Familie mit 2 Erwachsenen und 1 Kind?
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Existenzminimum Sozialhilfe

3 Antworten

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1 Kommentar

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Ja, aber da steht auf jeder 2ten Seite wieder was anderes also von knapp 3000fr bis 9000fr. :( Und da sei es noch unterschiedlich ob mit Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung gerechnet oder Teilzeitarbeit ob Sozialhilfe oder doch Betreibungsamt.
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Aus dem Internet:

Das betreibungsrechtliche Existenzminimum

Wenn Sie ein knappes Einkommen haben, dann brauchen Sie einen Massstab: Wie stehe ich da im Vergleich zum offiziellen Existenzminimum? Können die Gläubiger verlangen, dass ich mich einschränke? Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist ein sehr geeigneter Massstab, weil Gläubiger es respektieren müssen, weil es in den Kantonen sehr ähnlich berechnet wird. Das Existenzminimum der Sozialhilfe ist weniger stabil, weniger einheitlich.

Wenn eine Forderung auf dem Betreibungsweg geltend gemacht wird, so wird die betriebene Person bis auf das Existenzminimum gepfändet. Die Differenz zwischen dem Existenzminimum und dem Nettoeinkommen wird vom Betreibungsamt zur Tilgung der Schulden eingesetzt. Diese Differenz ist die Pfändungsquote.

Beispiel: Hans Muster hat den Mietzins trotz Mahnungen nicht bezahlt, sein Vermieter hat die Pfändung seines Lohns veranlasst. Der Arbeitgeber von Hans Muster überweist die Pfändungsquote, den Anteil des Lohns, der über dem Existenzminimum liegt, an das Betreibungsamt.

Bitte beachten Sie:

Werden die Krankenkassenprämien oder Alimente nicht bezahlt, dann werden diese Beträge nicht mehr in das Existenzminimum einberechnet. Die Kosten für ein Fahrzeug werden nur in Ausnahmefällen in das Existenzminimum einberechnet, nämlich dann, wenn sich beweisen lässt, dass das Auto unverzichtbar für die Arbeit ist (z.B. Vertreter, z.T. bei Schichtarbeit).

Betreibungsrechtliches Existenzminimum: Monatlicher Grundbetrag

Für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. ist in der Regel vom monatlichen Einkommen des Schuldners folgender Grundbetrag als unumgänglich notwendig im Sinne von Art. 93 SchKG von der Pfändung ausgeschlossen:

für einen alleinstehenden Schuldner Fr. 1'200.00
für einen alleinerziehenden Schuldner Fr. 1'350.00
für ein Ehepaar, zwei in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen oder ein Paar mit Kindern Fr. 1'700.00

Unterhalt der Kinder

für jedes Kind im Alter bis zu 10 Jahren Fr. 400.00
für jedes Kind über 10 Jahre Fr. 600.00
Die Berechnung der pfändbaren Quote ist Ermessenssache. Die Schweizerische Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten gibt Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums heraus, die von den meisten Kantonen mehr oder weniger unverändert übernommen werden. Einzig die Kantone Aargau, Schwyz, St. Gallen, Solothurn und Zürich haben die Richtlinien abgeändert.

Mehr Infos auf der Website der Berner Schuldenberatung:

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