Liliput Familienwelt

Forum Thema Typen

Neues Thema - anonym und ohne Registrierung

FrageKinderbetreuung durch Verwandte, jemand Tipps? Vertrag? Kosten?

1
0
Hallo zusammen

Die Schwägerin meines Mannes wird auf unser Kind an zwei Tagen die Woche aufpassen.

Habt ihr Tipps? Vertrag? Kosten?

Ich bin für jeden Beitrag sehr dankbar.

Liebe Grüsse
meme
Weitere Themen finden zu
Kinderbetreuung Verwandtschaft

7 Antworten

Anzeige

+ Liliput Kinderbetreuung - Babysitter, Tagesmütter, Spielgruppen, KiTa +

Kinderbetreuung in der Schweiz finden
+ Babysitter/Babysitting
+ Spielgruppe/Waldspielgruppe
+ Tagesmutter/Tagesfamilie
+ Kinderkrippen/Kindertagesstätten (KiTa)
+ Mittagstisch/Betreuung
+ Tagesschule/Kindergarten
+ Chinderhüeti/Kinderhort

www.Liliput.ch/Kinderbetreuung-in-der-Schweiz

0
Wie alt ist das Kind und wo wird die Betreuung stattfinden?

1 Kommentar

0
Die Kinderbetreuung wird bei ihr sein. Sie selbst hat bereits ein Kind und ihr zweites wird wie meines diesen Monat geboren :-)
1
Dann würde ich sagen, mindestens 10.- pro Stunde wenn sämtlicher Bedarf für den Säugling von dir mitgebracht wird. Vertrag würde ich keinen machen. Es stimmt, solange es für beide ok ist, falls nicht mehr, sollte per sofort gekündigt werden können- von beiden Seiten.
Seid ihr euch bewusst, was das für ein ungeheurer Aufwand sein wird, zwei Säuglinge und ein Kleinkind?

1 Kommentar

0
vielen Dank-ja klar ein riesen Aufwand. Fühlt sich an wie ein Kind gefolgt von Zwillingen :)
6
ich würde einen Pauschalbetrag 50.- pro Tag machen. Windeln und Cremes.... mitbringen. Essen bringt sie solange mit, bis das Kind normale Kost zu sich nehmen kann. Klar würde ich vereinbaren, wie die Betreuung in den Ferien und bei Krankheit (beider Seiten) geregelt ist.

Ich finde klare Vereinbarungen müssen sein, schliesslich bist vor allem du ja auch davon abhängig eine regelmässige und verpflichtende Betreuung zu haben. So können auch schon gewisse Streitpunkte vermieden werden.

3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

0
Vielen Dank für deinen Input- leuchtet ein
0
ja genau
2
Genau so! Zudem die Vereinbarungen schriftlich festhalten. Klar, solange alles glatt läuft braucht es nix - aber wehe, es tauchen plötzlich Streitpunkte auf ..... darum "Kinderbetreuung durch Verwandte" genauso seriös regeln wie eine "Fremdbetreuung" in einer KiTa, Tagi, TaMu etc.....
0
Hat jemand selber Erfahrungen gemacht?

1 Kommentar

0
Ich habe auf die Tochter eine guten Kollegin aufgepasst, mein Sohn war im gleichen Alter wie das Mädchen. Ich habe allerdings kein Geld verlangt, da es sich immer nur ab und zu um ein paar Stunden gehandelt hat. Dafür hat mir die Kollegin ab und zu etwas Geld zugesteckt oder mit zum Essen eingeladen. Wenn es um Betreuung innerhalb der Familie geht (und dazu würde ich auch seeehr gute Freunde zählen), kenne ich das nicht mit einer regelmässigen Bezahlung. Aber ich verstehe natürlich, dass es auf eine Art Tagesmuttertätigkeit hinauslaufen soll.
1
Hallo Meme,
ich gebe noch zu bedenken:
sobald du deiner Schwägerin Geld für die Betreuung zahlst und deine Kind betreuen lässt, wirst du diesen Betrag ja wahrscheinlich als Kinderbetreuung am Jahresende von den Steuern absetzen wollen. Das geht allerdings nur, wenn die finanzielle Angelegenheit zwischen euch klar abgesprochen und nachvollziehbar ist. Das heisst, rein theoretisch muss deine Schwägerin pro Monat die Betreuung offiziell in Rechnung stellen und das Einkommen natürlich auch angeben.
Ich arbeite auch als Tagesmutter und würde sagen, ein Stundensatz von 10 CHF ist ok (Windeln, Pflegeprodukte, usw. natürlich ausgenommen).
0
Ich weiß gar nicht, wenn das in der Familie bleibt, ob man das überhaupt vertraglich regeln muss. Innerhalb der Familie würde ich das einfach so regeln und ihr Geld ''schenken''.

6 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

0
Krass, dass die also den Verein es nicht intressierte. Ich musste als TM immer angeben wieso ich der Familie XY gekündigt hab oder wieso die Familie das Betreeungsverhältnis kündigte und sei es nur wegen Umzug/Job verlust etc.
Auch aktuell wir genau geprüft ob man nach einem Jahr sagte man will nucht mehr oder ob man es mind.3 Jahre durchzieht. Dass steht dann auch bei den Eltern im Vertrag ob sie nur Kurz was suchen oder längerfristig.
0
Ja das hat sie. Und weisst du was? Den Verein hat es nicht mal interessiert... Nachdem nicht bei mir rückgefragt wurde nach dem warum, habe ich angerufen und gefragt, ob zur Qualitätssicherung nicht nach den Auflösungsgründen gefragt werde. Antwort: nein.... O.K..... Soviel zum Thema Qualitätssicherung... Mein Mann und ich haben uns dann selber um die Kinderbetreuung gekümmert. Zum Glück hatte er einen flexiblen Arbeitgeber, sodass er die Kinder betreuen konnte während meiner Berufstätigkeit.
0
Vollmond, dann muss sie such aber etwas Grobes geleistet haben... Wieso wird eine solche Person im TaMu-verein überhaupt beschäftigt?
0
Ich denke, wenn eine Situation mal verfahren ist, bringt auch ein Vertrag nichts mehr. Die Stimmung ist im Eimer und so will man ja wohl seine Kinder nicht aufgehoben wissen.
Ich habe vor Jahren meiner Tagesmutter fristlos gekündigt, weil sie sich wiederholt etwas geleistet hat. Obwohl es über den Tageselternverein gelaufen ist, habe ich keine Kündigungsfrist eingehalten- zum Wohl meiner Kinder...
0
Ich würde auch alle Details in einem Vertrag regeln. Solange alles gut geht und man sich einig ist, spielt es vielleicht keine Rolle. Aber irgendwann geht was schief...man ist sich uneinig oder sonst was...dann werdet ihr froh um den Vertrag sein.
0
Ich bin der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob man das Kind einfach mal ab und zu beaufsichtigt oder ob es regelmässig ist, wenn die Mutter zum Beispiel arbeiten geht. Dann finde ich muss es mit klaren Abmachungen und Regelungen festgehalten sein, zum Beispiel mit einem Vertrag, so wie es bei einer Tagesmutter, Krippe oder Hort auch gemacht wird.
1
dass die Tagesmutter (auch wenn sie um 100 Ecken verwandt ist) eine Bewilligung braucht, ist euch aber schon klar? Und gerade mit verwandtschaftlichen Betreuungsverhältnissen macht ein Vertrag und auch eine anständige Bezahlung Sinn. Sonst musst du damit rechnen, dass die Tagesmutter von einem Tag auf den anderen den Bettel hinschmeisst und du ohne Betreuung dastehst. Ganz abgesehen von den ungenehmen Weihnachtsfesten in den nächsten Jahren...

1 Kommentar

1
Helmi, das stimmt nicht ganz mit der Bewilligung.

AUSNAHMEN DER BEWILLIGUNSPFLICHT:
die Betreuung auswärts durch nahe Verwandte (Geschwistern, Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten)
Gleichzeitige Betreuung von weniger als 5 Kinder unter 12 Jahren
Tagespflegeverhältnisse die für weniger als 3 Monate eingegangen
werden.

Antwort erstellen

Hinweis

Browser Cookies müssen aktiviert sein, um ein neuer Eintrag zu erstellen.
Info
Info
Forumregeln Gehe respektvoll mit anderen Beteiligten um.
Datenschutz Keine persönlichen Daten wie Name, Telefon, E-Mail, etc.
Tipp Bei Registrierung ist Kontakt via Persönliche Nachricht möglich!
 Info