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FrageKonkubinatsklausel Formulierung zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen

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Hallo Zusammen!

Ich bin geschieden und habe aus dieser Ehe zwei Kinder die bei mir leben.
Nebst den Kinderalimenten, bekomme ich auch einen persönlichen Unterhalt.
Nun sind die Kinder und ich, letzten Monat mit meinem Freund zusammengezogen.
In meinem Scheidungsurteil ist die Konkubinatsformel so formuliert:

"Lebt die Unterhaltsberechtigte während mehr als 6 Monaten mit einer anderen erwachsenen Person zusammen, so ruht die Pflicht zur Zahlung der Unterhaltsbeiträge während der Dauer des Zusammenlebens."

Nun stellt sich die Frage, ob mir mein Exmann während den ersten 6 Monaten noch Unterhalt schuldet oder nicht.

Vielen Dank für eure Antworten!
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Alimente Konkubinat Unterhaltszahlungen

7 Antworten

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Steht ja im Text. Das er nur die ersten 6 Monate bezahlen muss. Bis ihr also du und dein Partner wieder auseinander lebt.

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Ich denke er schuldet Dir keine Alimente mehr. Wenn Du Dich aber wieder trennen würdest müsste er Dir wieder Alimente bezahlen. Ich würde aber sicherheitshalber beim Gericht nachfragen wie diese Formulierung genau ausgelegt wird.
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Nach 6 Monaten muss er nicht mehr bezahlen für Dich, solange Du mit deinem Freund zusammenlebst.

Leona

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Leona hat recht. So ist es. Auch bei mir ist es so geregelt.
Ruhen= nicht zahlen
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Die Formulierung "mit einer anderen erwachsenen Person zusammen" ist im Grunde ein Witz und ist wie ein "offenes Scheunentor".... (sprich "Anwaltsfutter")! Genauso könnte man schreiben: "ein 2-beiniges Wesen mit 1.50 Meter Mindestgrösse" ;-))). Denn diese "erwachsene Person" könnte unter anderem auch ein alleinerziehendes Mami sein, mit der man WG-mässig eine gemeinsam bewohnte Liegenschaft teilt..... u.s.w.

Lies mal www.eheanwalt.ch/fragen-und-antworten/
unter Absatz: "Was geschieht mit dem Unterhalt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem neuen Partner / Partnerin zusammenzieht oder sogar heiratet?"
Da heisst es wörtlich: ".....wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ein „qualifiziertes Konkubinat“ eingeht, das gleich wie eine Ehe zu qualifizieren ist. Ein (qualifiziertes) Konkubinat ist von der blossen Wohn- und Lebensgemeinschaft zu unterscheiden. Gemäss ständiger Bundesgerichtspraxis ist ein solches Konkubinat erst gegeben, wenn......"

Da ist es gut erklärt, dass es auch ein "normaler Mensch" versteht ;-))
Die Unterhaltspflicht "ruht" also nach 6 Monaten nur dann, wenn tatsächlich solch ein nachweisbares "qualifiziertes Konkubinat" vorliegt.....

1 Kommentar

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Bei dieser Frage ist es nicht ganz einfach. Die Antwort kann nur ein erfahrender Anwalt für Familienrecht oder eine super Scheidungsanwalt geben. Im folgenden kann man ein paar gute Anwaltskanzleien für Scheidungsrecht finden. Auch auf deren Webseiten kann man sich über familienrechtliche und scheidungsrechtliche Themen orientieren. Das Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht und Familienrecht ist in vielen Scheidungsurteilen von einem erfahrenen Scheidungsanwalt zu prüfen.
Weitere Infos zur Ehescheidung:
https://www.scheidungsanwalt.international/anwalt-zuerich-familienrecht/index.php/2019/02/10/anwalt-scheidung-zuerich-und-profi-im-familienrecht/

Auch auf der folgenden Seite kann man herausfinden was eine gute Scheidungsanwältin alles können muss:
https://www.anwalt-zuerich.attorney/scheidungsanwalt/

Bei grenzüberschreitender Ehescheidung ist das Scheidungsverfahren wieder anders und man sollte sich auf die Erfahrungen eines Scheidungsanwaltes verlassen, welcher sich in beiden nationalen Familien- und Unterhaltsrechten auskennt:
https://www.scheidung-anwalt.attorney
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Danke für eure Antworten.
das Problem bei dieser Formulierung ist eben, dass nicht steht NACH 6 Monaten ruht der Unterhaltsbeitrag sondern während des Zusammenlebens. da gehören die ersten 6 Monaten ja auch dazu.?!

3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Der Text lässt sich interpretieren wie man möchte, deshalb klär es mit dem Gericht ab. Nur die können Dir wirklich sagen wie das gemeint ist.
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Ruf doch schnell deinen Anwalt an und frage ihn, um sicher zu gehen.
Es ist in der Tat unklar formuliert...
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Es steht wenn es länger als 6 Monate sind... das weiss man erst wenn die 6 Monate um sind.
Also nach 6 Monaten ruht es so lange, bis man sich wieder getrennt hat (nicht mehr zusammen lebt).
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Bei dieser Frage ist es nicht ganz einfach. Die Antwort kann nur ein erfahrender Anwalt für Familienrecht oder eine super Scheidungsanwalt geben. Im folgenden kann man ein paar gute Anwaltskanzleien für Scheidungsrecht finden. Auch auf deren Webseiten kann man sich über familienrechtliche und scheidungsrechtliche Themen orientieren. Das Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht und Familienrecht ist in vielen Scheidungsurteilen von einem erfahrenen Scheidungsanwalt zu prüfen.
Weitere Infos zur Ehescheidung:
https://www.scheidungsanwalt.international/anwalt-zuerich-familienrecht/index.php/2019/02/10/anwalt-scheidung-zuerich-und-profi-im-familienrecht/

Auch auf der folgenden Seite kann man herausfinden was eine gute Scheidungsanwältin alles können muss: Lies mal/
https://www.anwalt-zuerich.attorney/scheidungsanwalt/

Bei grenzüberschreitender Ehescheidung ist das Scheidungsverfahren wieder anders und man sollte sich auf die Erfahrungen eines Scheidungsanwaltes verlassen, welcher sich in beiden nationalen Familien- und Unterhaltsrechten auskennt:
https://www.scheidung-anwalt.attorney

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Kannst du lesen.... Frage liegt sechs, 6, Jahre zurück
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Ja tut er. Habe das auch so drin.

Und ändert sich das wieder und Du lebst alleine muss er dich wieder bezahlen, so lange wie Frist ist wo im Vertrag steht.

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Dumme Männer zeugen und bezahlen Alimente/Kluge sind unterbunden.

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