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FragePatientenverfügung / wohin mit den Kindern bei Todesfall?

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Ich habe eine Frage zu einem sehr wichtigen Thema.
Mein Mann ist Ausländer und seine ganze Familie lebt in der Heimat. Wir sind uns einig, wenn uns etwas passieren würde, sollen die Kinder bei seiner Familie aufwachsen und auch unser Vermögen, wenn wir denn eines haben, soll ihnen gehören. Damit die Kinder auf eine gute Privatschule gehen können.

Wo kann man das schriftlich festhalten?

Und wo macht man eine Patientenverfügung?
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Rechtliches Todesfall

4 Antworten

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Ich habe keine Ahnung, aber ich würde es bei einem Anwalt versuchen?

1 Kommentar

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Ein Notar kann ihnen am besten helfen. In der Schweiz ist es leider nicht immer möglich, dass die Kinder zu den Grosseltern kommen. Kenne Grosseltern die kämpfen seit Jahre um das Sorgerecht für die Enkelkinder.
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Ja entweder beim Anwalt, oder Notar.
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Hallo mimi

Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html

Dann würde ich empfehlen, die Patientenverfügung mit deinem Hausarzt zu besprechen und den nächsten Angehörigen.

Bezüglich deinen Kindern, denke ich, dass dies nicht in der Patientenverfügung geregelt wird. Wie bereits geschrieben wurde ev. einen Anwalt anfragen oder unentgeltliche Rechtsberatung, welche in gewissen Kantonen angeboten wird (Frauenzentralen anfragen), vermutlich ist jedoch die KESB zuständig.

Viel Erfolg.
Li

1 Kommentar

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danke
dann werde ich mich bei der kesb informieren
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Hi mimi. Vor Jahren konnte man dies im Testament vermerken. Wird sich wohl nichts geändert haben. Dieser letzte Wille wird berücksichtigt/geprüft.
Du und dein Mann solltet beide so ein Testament aufsetzen lassen.

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