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FrageTrennung und Vater von noch einem ungeborenen Kind

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Hallo zusammen

Ich bin seit 2 Monaten von meiner Freundin getrennt die Schwanger ist im 4 Monat. Jetzt ist es so das ich mich dennoch bemühe für das Kind und für sie in der Schwangerschaft da zu sein. Soweit so gut redet sie mit mir das sie will das ich da bin für mein Kind. Aber seit gestern ist bei uns Funkstille und sie sagt mir ich soll nicht so viel fragen wie es ihr und dem Baby geht. Dennoch würde ich gerne wissen wie es meinem Kind geht aber sie enthaltet sich immer.

Auch bei der Vaterschaftsanerkennung sagt sie mir immer einen Termin und wenn dieser Termin ist kommt sie mit einer ausrede. Ich weiss echt nicht mehr weiter was ich noch tun kann ich will da sein für mein Kind auch schon in der Schwangerschaft auch wenn wir nicht mehr zusammen sind. Wer hat mir Tipps und Tricks wie ich mit dem Umgehen soll? Für alle Antworten und aufmunternde Worte etc. danke ich im voraus schon.

Lg nydi
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Vater Vaterschaft Vaterschaftsanerkennung

5 Antworten

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Hallo Nydi, ich hatte das gleiche nur in Umgekehrter Version.

Ich denke am besten ist wenn du zur Kinder und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in deiner Gemeinde gehst, und Ihnen mitteilst dass du für das Kind Verantwortung etc. übernehmen willst.

Bei uns war es so das Vaterschaftstest, Unterhaltsvertrag, Umgangsrecht etc. alles dort gemacht wurde. Somit hatte ich weniger Sorgen und Stress.

Da seit neuem das Gemeinsame Sorgerecht gilt hast du ein paar Rechte mehr im Umgang mit dem Kind.

Ich würde bis zur Geburt des Kindes den Abstand halten zur Ex, ich muss dies zurzeit auch durch ziehen und abwarten. Nur bei uns wird gerade entschieden ob er das Kind überhaupt sehen darf oder ob er nur noch zahlen muss und frühstens mit wenn das Kind 16 Jahre alt ist den Kontakt zum Kind suchen.

Was ich dir ans Herz lege, auch wenn deine Ex dir treu war etc. würde ich als Absicherung einen Vaterschaftstest durchführen lassen nach der Geburt. Falls irgendwann mal Zweifel kommen sollten weisst du so immerhin, dass du der Papa bist.
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@Nydi: ich würde unbedingt erst den Vaterschaftstest nach der Geburt abwarten! Man weiss ja nie...
Und so lange lass sie halt in Ruhe wenn sie das wünscht.
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Nydi, irgendwie ist es wirklich seltsam, dass sie Termine zur Vaterschaftsanerkennung platzen lässt. Vielleicht bist du gar nicht der Vater? Ich finde wie die Anderen, dass es besser ist, wenn nach der Geburt erst mal einen Vaterschaftstest erfolgt.

Nydi, ihr seid getrennt und wohnt nicht unter einem Dach, oder? Da wird es schwierig, während einer Schwangerschaft f'ür das Kind da sein zu wollen, wenn es die Mutter nicht begrüsst. Eine Trennung ist nicht einfach, das steht auch noch zwischen Euch, muss verabrbeitet und verdaut werden, und ein Stück weit kann ich die Mutter auch verstehen. Zudem spürt das Kind ihren Stress im Bauch.
Trotzdem finde ich, dass du ein Anrecht hast zu erfahren, wie es ihm und ihr geht.
Ihr ward schliesslich zu Zweit, als ihr es gezeugt habt.

Es gilt also der goldenen Mittelweg zu finden.

Ich würde an Deiner Stelle eine feste Regelung mit ihr vereinbaren. Das entlastet beide. Zum Beispiel immer Ende Monat einen kurzen Besuch. Dann kann sie Dir Ultraschallbilder zeigen, erzählen, wie es ihr und dem Baby geht, wo das Kind in der Entwicklung steht und ob sie Hilfe braucht. Wer besorgt und bezahlt eigentlich all die benötigten Sache wie Wiege ect?

Glaub mir, wenn es wirklich dein Kind ist und du nach der Geburt es regelmässig sehen kannst, erhälst du eine gute Bindung zum Kind, auch wenn es dich im Bauch nicht so oft hört während der Schwangerschaft. Ganz sicher!!

Aber sei dir auch bewusst, dass es anders sein wird, als wenn man zusammen unter einem Dach lebt. Besser du arbeitetst jetzt am Ziel, diese Tatsache vor der Geburt Deines Kindes ( falls überhaupt Deines ) verinnerlicht zu haben und es leider als so gegeben anzunehmen. Finde die richtige Einstellung. So dienst du dem Kind am meisten.

Vielleicht möchte die Exfreundin dich am Liebsten eigentlich wieder ganz aus dem Leben haben - die Trennung wird ja seinen Grund haben- und darum zögert sie die Vaterschaftsanerkennung raus. Das ist aber nicht in Ordnung, und auch das Kind hat ein Anrecht für einen Kontakt mit dem leiblichen Vater.
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Was mich stutzig macht ist, dass sie die Termine für die Vaterschaftsanerkennung platzen lässt. Da wäre ich sehr misstrauisch. Vielleicht bist Du wirklich nicht der Vater, aber das würde ich auf jeden Fall nach der Geburt zur Sprache bringen und einen Test machen lassen. Ging die Trennung von Dir aus? Es ist übrigens nicht so wie Coco1 schreibt: "Da seit neuem das Gemeinsame Sorgerecht gilt hast du ein paar Rechte mehr im Umgang mit dem Kind." Die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts war geplant auf 1. Juli. Jedoch wurde der Termin wieder weiter nach hinten geschoben, da vieles noch zu unklar ist. Ein Bekannter von mir musste dies jetzt gerade erleben. Es wird wohl noch eine Weile gehen, bis dies wirklich möglich ist.
In der Schwangerschaft kannst Du wohl nicht wirklich etwas tun wenn sie das nicht möchte. Ausser akzeptieren, dass sie es so will. Aber ich hoffe für Dich dass sich nach der Geburt alles klärt und wenn Du wirklich der Vater bist, ihr trotzdem gemeinsam für das Kind da sein könnt.

5 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Ja, das scheint mir so. Muss entschuldigen Sternchen. Aber da ja seine Ex im 4 Monat ist könnte es ja sein dass es bis Niederkunft noch ändert. Hoffen wir es mal, vorallem für die Väter die auch intressse am Kind zeigen!
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Mein Bruder ist auch im Thurgau. Bei ihm funktioniert da gar nichts und er ist nicht getrennt sondern lebt mit der Freundin zusammen, das Kind ist gerade erst 2 Monate alt. Seit Wochen Papierkrieg und immer heisst es, das geht noch nicht.
Mein Bekannter ist aus dem Kanton SZ, da geht auch nichts und seine Kinder sind jetzt 4 Monate alt. Scheint wohl nicht von Kanton zu Kanton, sondern auch von KESB zu KESB verschieden zu sein mit der Umsetzung.
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Dann arbeitet also Thurgau/St.Gallen schon so wie ich es schrieb.
Den unsere Kesb ist im Thurgau.
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Ich kann nur sagen was mein Bekannter und auch mein Bruder derzeit erleben. Nämlich dass das ganze noch nicht funktioniert weil vieles unklar ist. Kann sein dass es Ämter gibt, die trotz Unklarheiten schon das gemeinsame Sorgerecht aufgleisen. Auch das ein Kind den Nachnamen des Vater annehmen kann, ohne das die Eltern verheiratet sind, geht derzeit noch nicht, obwohl dies eigentlich seit 1. Juli schon machbar sein müsste.
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@Sternchen wieso wurde dann soeben bei der besten Freundin das gemeinsame Sorgerecht ausgeteilt obwohl sie den Kindsvater nur aus der Disco kennt? Und mir wurde dies von der KESB mitgeteilt das wenn der Vater meines Kindes dies wollen würde jetzt gehen wird, da dies nun Gesetz sei bis 5 Jahre zurück?
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du brauchst keinen gemeinsamen Termin mit der Mutter, du kannst das Kind ganz alleine anerkennen lassen (was ich persönlich eine sehr lustige Regelung finde - da könnte ja jeder kommen....)
www.bdm.bs.ch/Zivilstand/Geburt/Kindsanerkennung.html

ob das in deinem Falle Sinn macht, musst du selbst entscheiden. Wie hier schon angemerkt wurde, ist das Kind ev. gar nicht von dir. Wenn du Zweifel hast, dann musst du gar nichts machen. Wird ein Kind nicht innert angemessener Frist vom Vater anerkannt, kann die KESB für das Kind eine Beistandschaft errichten. Die Beistandsperson hat die Interessen des Kindes gegenüber dem Vater wahrzunehmen und nötigenfalls eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage beim zuständigen Gericht zu erheben. Und da gehört auch ein Vaterschaftstest dazu. Ohne Einwilligung der Mutter kannst du nämlich eh keinen solchen verlangen.

Und wenn du ganz sicher bist, dass dies dein Kind ist, dann anerkenn es einfach. Dies ist ja schliesslich im Interesse von Euch allen. Für die Lösung aller weiteren Probleme (denn dieses war das kleinste!) wünsche ich Euch viel Kraft, Liebe und Toleranz!

1 Kommentar

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Also bei uns brauchte es Schlussendlich die Unterschrift von beiden Parteien.

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