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TippACHTUNG Abzocke Encath AG Inkassounternehmen

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Hallo zusammen

Habe gerade von Encath, einem Inkassounternehmen erfahren. Die verrechnen anstatt 5% ganze 7% Verzugszins, was nicht erlaubt es, ausser es ist in den AGB. Ausserdem werden "Verzugsschaden" und "Bearbeitungsgebühren" in schwindelerregenden Höhen verrechnet.
Das Gesetz sagt folgendes: Es gilt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Art. 27. Dieses hält klar fest, dass die Kosten für die Vertretung nicht auf den Schuldner überwälzt werden dürfen. Das Honorar des Inkassobüros ist also vom ursprünglichen Gläubiger zu bezahlen. Schliesslich ist er der Auftraggeber für das Inkasso. Bei Drohungen mit dem Art. 106, bei dem "Verzugsschaden" geltend gemacht wird, müsst ihr stutzig werden, denn das ist nicht erlaubt.
Generell gilt: Es muss nur die Grundforderung und 5% Verzugszins bezahlt werden. Bei Betreibungen Rechtsvorschlag einreichen und die zusätzlichen Forderungen nicht zahlen!!!!
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Abzocke

6 Antworten

Unbedingt auf alle möglichen Arten Facebook, Instagram, WhatsApp und persönlich teilen! Die Menschen müssen informiert werden! Mit diesem Betrug dürfen diese "Firmen" sich nicht bereichern!

Danke für den Hinweis. Übrigens, im Kassensturz (SRF Schweizer Radio und Fernsehen) wurden die unlauteren Methoden der Schweizer Inkassounternehmen schon mehrmals angeprangert. Zum Beispiel:

Inkasso-Abriss: Verzugsschaden hat vor Gericht wenig Chancen
www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/geld/inkasso-abriss-verzugsschaden-hat-vor-gericht-wenig-chancen

Webseite Kassensturz des SRF Schweizer Radio und Fernsehen
Inkassobüros gehen nicht zimperlich mit Schuldnern um. Und: Unter dem Begriff «Verzugsschaden» kassieren sie gnadenlos ab. Nicht selten verdoppelt sich wegen dieser Fantasiegebühr die ursprüngliche Forderung.

Was Inkassobüros nicht dürfen
www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/was-inkassobueros-nicht-duerfen

Webseite Kassensturz des SRF Schweizer Radio und Fernsehen
Einzig der Verzugszins wird geschuldet

In Mahnungen finden sich häufig folgende Posten – sie dürfen jedoch laut Gesetz nicht auf einen Schuldner überwälzt werden:
  • Kundenkosten und Dossiereröffnungskosten
  • Bearbeitungsgebühren, Umtriebsentschädigungen & Rechtsberatungskosten
  • Bonitätsprüfungskosten
  • «Verzugsschaden nach Art. 106 OR»

Des weiteren gibt es Dokumente für den Download:

  • Merkblatt Inkassobüros
  • Musterbrief Inkassobüros
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Habe nie mit Inkassobüros zu tun. Zahle meine Rechnungen und gut ist.

4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

Diese Firmen prüfen aber auch nicht, ob eine Rechnung gerechtfertigt ist. Hatte auch schon einen netten Brief von so einem Eintreiber im Briefkasten, und es ging um eine Rechnung im Wert von 150.- Fr., mit diversen Zusatzforderungen und Gebühren belief sie sich schlussendlich auf mehr als das Doppelte. Der Witz: Es ging um Auto-Motoröl, aber ich habe kein Auto, habe nicht mal den Führerschein. Schlussendlich wurde ich nach mehreren Beteuerungen, niemals eine solche Bestellung getätigt und die Ware schon gar nicht erhalten zu haben, betrieben, worauf ich Rechtsvorschlag einreichte. Nach einigen Drohungen war dann Schluss zum Glück. Ausserdem hat der Gläubiger die Pflicht, unnötige Kosten zu vermeiden und kann direkt die Betreibungen am Betreibungsamt einleiten, dessen Gebühren der Schuldner tragen muss. Entscheidet er sich für ein Inkassounternehmen, muss er die entstehenden Gebühren selbst berappen.
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....und leben auf Kosten anderer!!!
Einfach so schnell wird man wegen einer "vergessenen Rechnung auch nicht Betrieben! Meist besteht eine Betreibung im. Vorfeld mit Mahnung 1, Mahnung 2, und letzte Mahnung.... also würde genügend Zeit bleiben um vergessenes zu begleichen.
Solche Menschen, haben schon viele kleine Firmen in den Konkurs getrieben...
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Ja ich bezahle meine Rechnungen auch immer, jedoch habe ich ein Geschäft... und ihr glaubt gar nicht wie viele es gibt, die nicht bezahlen...
Oft haben diese Menschen leider schon etliche Betreibungen und bereits Lohnpfändungen.....
Ja dann ist es ja gut. Warum schreibst Du denn zu diesem Thema? Man denkt weder besser noch schlechter über Dich, und es kann wirklich jede(r) mal in diese Situation kommen. Habe leider auch schon eine Rechnung vergessen und hatte das zweifelhafte Vergnügen mit diesen Abzockern. Man muss es wissen, damit man sich wehren kann.
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Ich wurde eine Zeitlang auch von Inkassobüros belästigt. Ich teilte schliesslich diesen Firmen mit, dass ich kein Geld schuldig bin und dass ich die Sache meinem Anwalt übergeben würde, falls sie es nochmals wagen, mich zu kontaktieren. Es hat gewirkt. Ich finde es eine riesige Schweinerei, dass solche Firmen versuchen, umbescholtene Menschen einzuschüchtern und so Geld einzutreiben.

1 Kommentar

Da gibt es sicher viele, die eingeschüchtert werden und auch ungerechtfertigte Forderungen inkl. horrende Zusatzkosten bezahlen.
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Erst vorgestern bekam mein Mann von dem Inkassobüro Intrum Justitia eine Betreibung. Die Rechnung sollte aus dem Jahr 1994 sein von einer Firma bei der mein Mann seit 5 Jahren selbst arbeitet. Er selber fand, dass er vorher nie mit dieser Firma zu tun gehabt hat. Trotzdem rief er seinem Firmenkollegen in der Finanzabteilung an und fragte nach der Rechnung. Dieser recherchierte und antwortete, dass nichts offen sei und die Rechnung eh verjäht wäre, weil über 20 Jahre. Nun muss mein Mann Rechtsvorschlag erheben. Ich frage mich schon was das soll und dass das in der ach so korrekten Schweiz solche Inkassobüros mit allgemein so dubiosen Methoden wirtschaften dürfen. Das sollte verboten sein.

1 Kommentar

Eben deshalb habe ich dieses Thema eröffnet, weil diese Betrüger davon leben. Und deshalb auch die Bitte, es möglichst vielen Menschen auf Facebook, WhatsApp, Twitter, Instagram etc. weiterzuleiten. Diese Menschen werden dann ihrerseits andere informieren. Je mehr Menschen informiert sind, umso weniger kommen die Inkassounternehmen mit Betrug durch.
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Meine Frau musste kürzlich bei der Arztin eine Einverständniserklärung unterschreiben, weil das Rechnungswesen an die Inkassofirma Encath AG übergeben wurde. Sogar die Weitergabe vom Behandlungsgegenstand und weiteren Patientendaten wird der Arztin damit erlaubt.
Ausserdem stand da "Ich entbinde meinen Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung... erforderlich ist."
Laut Gesetz braucht es für eine Betreibung aber lediglich Name, Adresse, Betrag und Betreibungsgrund, sonst nichts.
Der Datenschutz, bzw. Persönlichkeitsschutz wird ausgehebelt.

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