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FrageRechtliche Frage bei Kauf auf «Flohmarktseite»

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Hallo Zusammen,

ich habe auf einer "Flohmarktseite" einer Inserentin 3 Bücher für 50.00 abgekauft. Die aktuellen Ausgaben der Bücher würden heute 80.00 kosten. Als die Bücher endlich ankamen ( ich musste sie extra nochmals anschreiben, weil sie die Bücher 3 Wochen nach Zahlung immernoch nicht sandte) stellte ich fest, dass die Bücher uralt waren (eines sogar Ausgabe 1975!).

Es ist natürlich meine Schuld, dass ich mich nicht näher erkundigt habe. Als ich die Käuferin anschrieb und sagte ich fände den Preis für die sehr alten Bücher überrissen, sah sie sich total im Recht...habe ich irgendeine Chance mich zu wehren, oder muss ich es einfach hinnehmen?

Merci vielmals für nette Antworten...
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2 Antworten

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Ich glaube kaum dass Du da eine Chance hast. So ein Kauf ist immer etwas riskant. Entweder man nimmt das Risiko in Kauf dass mal etwas schief gehen könnte oder man lässt es ganz bleiben. Ich habe erst gerade etwas gekauft was ich jahrelang gesucht habe, gegen Vorauskasse. Ich hab ziemlich geschwitzt bis es bei mir war, immerhin habe ich 260 Fr. dafür bezahlen müssen. Aber das Risiko war es mir wert.
Ich würde das nächste mal einfach nachfragen bei Unsicherheiten.

1 Kommentar

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Besten Dank. Da ich med. Fachbücher kaufte und der Preis über 50% des Neupreises war, fehlte mir schlicht die Phantasie, dass die 40 jährig und damit eigentlich komplett wertlos sind. Ich denke es gibt, wie auch 123 nachstehend beschreibt, Menschen denen es von vornherein ums "betrügen" geht und unser Gesetzt ist so ausgelegt, dass man sich da kaum wehren kann...
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Ich habe gerade ein ähnliches Problem, aber mit Kinderkleidern. Defekte und dreckige, sowie total falsch zugesandte.. Die Person ist munter am weiter inserieren unter verschiedenen Namen. Die Polizei kann trotz allen Fakten die für mich sprechen nichts unternehmen. Da laut Fachgruppe der Stadtpolizei man erst etwas unternehmen kann wenn der Betrag über 300.- sei. In meinem Fall müsste ich auf das Zivilrecht (finanzielle Forderung, bzw. Rückerstattung des Betrages, bzw. Rücknahme der Kleider) verwiesen werden. Was natürlich um das vielfache teurer wird als ich ausgegeben habe! Doch die Person meldet sich nicht mehr und die Polizei kann nichts unternehmen. Das gibt den Personen natürlich einen Freipass für die Kleinkriminaliät!

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Im Nachhinein denke ich es wäre wohl geschickter gewesen, ihr zu melden, ich hätte die Bücher immer noch nicht erhalten und so versucht mein Geld retour zu bekommen, aber dann wäre ich ja auch nicht besser als sie...
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Oje, das ist ja auch voll daneben...mir fehlt manchmal schlichtweg die Phantasie, mir auszumalen, was jetzt da alles noch sein könnte und dass es halt viele gibt die absolut ohne Skrupel agieren...Kinderkleider die nicht mehr okay sind gebe ich in die Kleidersammlung, da hätte ich ein schlechtes Gewissen die in der Familie weiterzuverschenken...aber eben :-( :-( meine Verkäuferin hat mir auf meine Reklamation hin nur frech geantwortet, ich hätte halt Neue kaufen müssen, es wäre schliesslich ne Flohmarktseite...

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