Liliput Familienwelt

Forum Thema Typen

Neues Thema - anonym und ohne Registrierung

FrageSchulstufenmodell und Kindervernachlässigung

2
0
Als mein Kind noch in der Primarschule war, hätte meine Ex-Frau nach Schulstufenmodell max. eine 50% Anstellung annehmen dürfen. Sie hat aber in dieser Zeit 70% gearbeitet, machte eine Weiterbildung und war bei einer Organisation als freiwillige Helferin tätig. Damals hätten die Kinder eine intensive elterliche Betreuung sehr gebraucht. Dies machte sie im Versteckten und ich wurde nicht informiert. Ich zahlte auch immer den vollen Unterhaltsbeitrag, obwohl sie mehr verdiente. Als ich das rausfand, hat sie mir am dd.mm.yy CHF xxx überwiesen. Mit Geld kann man unfaires Verhalten nicht wegmachen. Vor allem nicht gegenüber Kindern! Ist das strafbar? Die Kinder hatten in dieser Zeit grosse Probleme in der Schule, Verein, und überall.
Weitere Themen finden zu
Rechtliches

3 Antworten

Anzeige

+ Liliput Kinderbetreuung - Babysitter, Tagesmütter, Spielgruppen, KiTa +

Kinderbetreuung in der Schweiz finden
+ Babysitter/Babysitting
+ Spielgruppe/Waldspielgruppe
+ Tagesmutter/Tagesfamilie
+ Kinderkrippen/Kindertagesstätten (KiTa)
+ Mittagstisch/Betreuung
+ Tagesschule/Kindergarten
+ Chinderhüeti/Kinderhort

www.Liliput.ch/Kinderbetreuung-in-der-Schweiz

2
Avatar
Wenn die Betreuung geregelt war ohne die Kinder im Sinne des Gesetztes zu „vernachlässigen“ ist es wie es ist. Und damit...
1
Avatar
Ich weiss von jemanden die Schulkinder hat, damals 7 und 8-jährige, die Teilzeit arbeitet und manchmal bis spät, mii die...
0
Avatar
Schau dich doch bei Google: www.google.de

Antwort erstellen

Hinweis

Browser Cookies müssen aktiviert sein, um ein neuer Eintrag zu erstellen.
Info
Info
Forumregeln Gehe respektvoll mit anderen Beteiligten um.
Datenschutz Keine persönlichen Daten wie Name, Telefon, E-Mail, etc.
Tipp Bei Registrierung ist Kontakt via Persönliche Nachricht möglich!
 Info