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NewsBabysitten und Hausdienstarbeit. Befreiung von AHV-Beiträgen

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Soeben hat Liliput einen Hinweis erhalten zur Motion mit dem Titel «Babysitten und Hausdienstarbeit. Befreiung von AHV-Beiträgen» von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter vom 19. März 2014. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat am 6. Juni 2014 erfreulicherweise zustimmend auf diese Motion geantwortet. Diese wichtige und erfreuliche Neuigkeit möchte Liliput natürlich allen Besucherinnen und Besucher nicht vorenthalten, zumal «Sackgeldjobs» wie z.B. Babysitting, Kinderhüten, Aufgabenhilfe etc. bis zu einer Limite von CHF 750.- wieder von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen werden sollen!

News-Mitteilung zur Motion Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin
Darin wird der Bundesrat aufgefordert, die Verordnung über die AHV so zu ändern, dass geringfügige Löhne von Babysittern und Hausdienstangestellten von der AHV-Beitragspflicht befreit werden. Nationalrätin Schneider-Schneiter geht es vor allem darum, dass gelegentliches Babysitting, einzelne Arbeiten im Garten, das Ausführen eines Hundes usw. nicht der Beitragspflicht unterworfen sind, da für viele Beteiligte oft nicht klar ist, dass es sich auch bei solchen Einsätzen um ein Arbeitsverhältnis handelt und somit AHV-Beiträge geschuldet sind.

In seiner Antwort auf diese Motion sagt der Bundesrat, dass sich namentlich bei Bagatellentschädigungen an Babysitter eine Ausnahmeregelung rechtfertigen könnte. Gerade die Babysittertätigkeit wird in der Regel durch Jugendliche in Ausbildung ausgeführt und stellt einen Nebenverdienst dar. Es handelt sich dabei oft um Kleinsteinsätze, mit entsprechend geringer Entlöhnung. Der damit verbundene administrative Aufwand steht in einem gewissen Missverhältnis zum sozialen Nutzen. Denn ein kleiner Nebenverdienst während der Ausbildung führt auch nur zu minimalen Beiträgen.

Der Bundesrat schlägt deshalb eine Regelung vor, wonach auf Einkommen für gelegentliche geringfügige Tätigkeiten im Sinne von "Sackgeldjobs" (wie Babysitting oder Aufgabenhilfe) bis 750 Franken im Kalenderjahr, welche junge Arbeitnehmende bis zu 25 Jahren in Privathaushalten erzielen, keine Beiträge erhoben werden.

Der Bundesrat beantragt damit die Annahme der Motion – ein Erfolg für unsere Nationalrätin und ein Erfolg für alle Jugendlichen in unserem Land, die mit ihren Einsätzen ein Zustupf zu ihrem Taschengeld oder Lehrlingslohn verdienen.

Erfreulicherweise wurde diese Motion am 20. Juni 2014 auch vom Nationalrat angenommen. Sicherlich ein sehr vernünftiger Entscheid zu einer massvollen Regelung bezüglich Babysitten und Hausdienstarbeit!

Links und Quellennachweise:

14.3126 – Motion - Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament
Babysitting und Hausdienstarbeit. Befreiung von AHV-Beiträgen
www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143126

Amtliches Bulletin - Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat
Nationalrat - Sommersession 2014 - Siebzehnte Sitzung - 20.06.14-08h00
www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4914/442567/d_n_4914_442803.htm

Tagblatt - AHV-Ausnahme für Hilfsjobs von Jugendlichen
www.tagblatt.ch/schweiz/AHV-Ausnahme-fuer-Hilfsjobs-von-Jugendlichen

Webseite von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter
www.elisabethschneider.ch

www.cvp.ch - CVP Schweiz » National

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Als Ergänzung zur Motion «Babysitten und Hausdienstarbeit. Befreiung von AHV-Beiträgen» noch der Hinweis auf die Interpe...

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